Internationaler Besuch in Deutschland

06.07.2017

Wer internationalen Besuch erwartet, sollte den Deutschland-Aufenthalt gemeinsam mit dem Gast gut vorbereiten.

Burg Katz an der Loreley und dem Rhein.

Reisende aus einigen Ländern brauchen eine Verpflichtungserklärung und ein Visum. Unabhängig davon sollten alle Mitreisenden eine Krankenversicherung für Deutschland haben.

Visum im Heimatland beantragen

Reisende von außerhalb der Europäischen Union können für 90 Tage ein Schengen-Visum nutzen, wenn sie nicht in Deutschland arbeiten. Ein solches Visum können Reisende in der Botschaft oder einem Generalkonsulat der Bundesrepublik in ihrem Heimatland beantragen. Antragsformulare gibt es online, doch es muss persönlich bei der Botschaft abgegeben werden.

Verpflichtungserklärung abgeben
Für ein Visum benötigen Besucher aus dem Ausland häufig eine Verpflichtungserklärung des deutschen Gastgebers. Damit verpflichtet er sich, alle Kosten zu übernehmen, die durch den Besuch zustande kommen. Dazu gehören Ausgaben für Wohnung, Ernährung, Bekleidung, Krankheit und für die Ausreise. Um zumindest das Risiko für Krankheitskosten zu beschränken, empfiehlt sich immer eine Reisekrankenversicherung, meist ist sie ohnehin Pflicht.

Jeden Reisenden selbst versichern
Auch wer kein Visum benötigt, sollte eine gültige Krankenversicherung für Deutschland haben, da eine Behandlung schnell sehr teuer werden kann. Das gilt für alle Mitreisenden, zum Beispiel die ganze Familie. Anders als in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige bei einer Reiseversicherung nicht beitragsfrei mitversichert. Partner, Kinder und alle weiteren Reisenden aus dem Ausland müssen selbst versichert werden.

Versicherung online abschließen

Eine Reiseversicherung sollte vor der Einreise abgeschlossen werden, das ist meist auch die Voraussetzung für ein Visum. Ein Online-Abschluss ist besonders einfach. Es ist ratsam, die Versicherungsdauer so lange wie nötig zu wählen, denn viele Tarife können später nicht mehr verlängert werden. Dagegen ist eine Kündigung bei vorzeitiger Ausreise in der Regel möglich.

Bei Krankheit zum Arzt
Bei der Wahl der richtigen Versicherung ist auch die Hilfe im Krankheitsfall wichtig. Ausländische Gäste mit einer Reisekrankenversicherung sind im Falle neu aufgetretener Erkrankungen privat versichert. Ein Allgemeinarzt bzw. Hausarzt ist der erste Ansprechpartner. Er übernimmt die Betreuung, koordiniert den weiteren Behandlungsbedarf und überweist an Fachärzte oder Krankenhäuser.

Reise wird verschoben oder abgesagt

Steht das genaue Datum der Reise noch nicht fest, kann die Versicherung für die benötigte Bescheinigung mit einem voraussichtlichen Einreisedatum beantragt werden. Verschiebt sich dann die Reise, kann man die Daten ändern. Nach Versicherungsbeginn sind Änderungen nur möglich, wenn die Ein- oder Ausreise nachweisbar ist, zum Beispiel durch Passkopie oder Reiseticket. Kann der Gast überhaupt nicht reisen, weil das Visum abgelehnt wird, ist eine Erstattung der Versicherungsprämie möglich. Für die Rückzahlung genügen der Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates sowie eine vollständige Kopie des Reisepasses.

 


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