Wie funktioniert eine Verpflichtungserklärung?

15.12.2014

Mit einer Verpflichtungserklärung kann ein Gastgeber in Deutschland für seinen visumpflichtigen Besuch bürgen.

Wer Besuch aus visumpflichtigen Ländern nach Deutschland einlädt, muss oft eine Verpflichtungserklärung abgeben. Bild: (cc) Maik Meid/flickr.com

Für ein Visum müssen Besucher aus dem Ausland nachweisen, dass sie Lebenshaltungs- und Reisekosten selbst aufbringen können. Ist das nicht möglich, kann der Gastgeber in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben und für seinen Besucher bürgen.

Eine solche Verpflichtungserklärung kann der Gastgeber bei der Ausländerbehörde an seinem Wohnort abgeben. Damit verpflichtet er sich, für alle Kosten aufzukommen, die durch den Besuch entstehen. Neben den Ausgaben für den Lebensunterhalt (Wohnung, Ernährung, Bekleidung) gehören dazu auch die Kosten für Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sowie für die Ausreise. Jede natürliche oder juristische Person kann Gastgeber sein. Bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladenden überprüft und seine Unterschrift beglaubigt.

Nachweise
Folgende Unterlagen sind für die Verpflichtungserklärung erforderlich:

  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis
  • Vordruck: Angaben zur Verpflichtungserklärung
  • Personalausweis oder Pass des Gastgebers


Um Probleme bei der persönlichen Vorsprache zu vermeiden, sollte sich der Gast vorab bei der Auslandsvertretung der Bundesrepublik in seinem Heimatland und der Gastgeber beim Ausländeramt seines Meldeortes über die jeweiligen Besonderheiten informieren.

Abgabe der Verpflichtungserklärung

Zwischen dem Zeitpunkt der Verpflichtungserklärung und der Erteilung des Visums sollten nicht mehr als sechs Monate liegen. Eine Verpflichtungserklärung kann der Gastgeber nur persönlich an seinem ständigen Wohnort abgeben. Eine Vertretung ist nicht möglich. Die Gebühr beträgt derzeit 25 Euro.

Krankenversicherung für Ausländer
Damit bei einer Erkrankung des Besuches aus dem Ausland keine unerwarteten Kosten entstehen, können sich Gastgeber mit einer Krankenversicherung für Ausländer absichern. In der Regel ist für ein Visum ohnehin eine Versicherung für den Krankheitsfall nötig. Darüber hinaus sollte eine Haftpflichtversicherung für den Gast bestehen, für den Fall, dass er einen Personen- oder Sachschäden verursacht.

PROVISIT ist eine Versicherungskombination aus Kranken-, Privathaftpflicht-, Unfall- und Abschiebekostenversicherung und deckt die wichtigsten Risiken während eines Auslandsaufenthaltes ab. Besucher erhalten eine Versicherungslösung, die genau den Visumsvorschriften der Ausländerämter entspricht.



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