Schweigepflichtentbindung

Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung

Wenn wir Ihren Antrag, Vertrag oder Ihren Schadensfall bearbeiten, kann es erforderlich werden, mit Dritten Informationen auszutauschen. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie andere Datenschutzvorschriften haben bisher keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen geboten. Um jedoch Gesundheitsdaten für Ihren Antrag und Ihren Vertrag bei schweigepflichtigen Stellen, z. B. Ärzten, erheben und verwenden zu dürfen, benötigen wir als DR-WALTER Ihre Einwilligung sowie Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung. DR-WALTER benötigt Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Assistance-Gesellschaften, IT-Dienstleister, weiterzuleiten.

Schweigepflichtentbindungserklärung (PDF)

Das Dokument senden wir Ihnen auf Wunsch auch per Post.

Haben Sie Fragen zur Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindungserklärung? Dann wenden Sie sich bitte direkt an unsere Datenschutzbeauftragte:

Sandra Karnstedt-Panienka
DR-WALTER Versicherungsmakler
Eisenerzstr. 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Germany

T +49 2247 9194-755
F +49 2247 9194-40
E-Mail: karnstedt-panienka(at)dr-walter.com


Frau Karnstedt-Panienka

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