Wer in Deutschland ein Praktikum machen will, braucht als Nicht-EU-Ausländer das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum handelt. Studenten sollten prüfen, wie sie krankenversichert sind und ob eine Haftpflichtversicherung für die Praktikantentätigkeit sinnvoll ist.
Nach Einschätzung des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) absolviert jeder Student im Durchschnitt zwei bis drei Praktika während seines Studiums. Gerade deutsche Unternehmen, die international arbeiten, holen gerne auch Praktikanten aus dem Ausland, um Nachwuchskräfte auszubilden. Studenten und Praktikanten sollten prüfen, wie sie während dieser Zeit krankenversichert sind. Eine Praktikanten-Haftpflichtversicherung übernimmt selbst verursachte Schäden während der Zeit im Unternehmen.
Zwei Arten von Praktika:
Freiwillige Praktika
sind wie Nebenjobs geregelt. Erfüllt ein Praktikum nicht die Kriterien eines studienfachbezogenen Pflichtpraktikums, gilt es aus aufenthaltsrechtlicher Sicht als Beschäftigung. Während deutsche und EU-Studenten jederzeit ein freiwilliges Praktikum machen können, gilt für Praktikanten aus Drittstaaten eine maximale Arbeits- und Aufenthaltsdauer. Nicht-EU-Bürger und Studenten aus Kroatien dürfen pro Kalenderjahr 120 volle Tage beschäftigt sein.
Studienfachbezogene Pflichtpraktika
dienen dazu, praktische berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu den im Studienfach erworbenen Inhalten zu erwerben. Weil die berufliche Qualifizierung im Mittelpunkt steht, gelten sie nicht als vollwertige Beschäftigung. Pflichtpraktika sind in der Studienordnung vorgeschrieben und sind von der 120-Tage-Regel ausgenommen. Deshalb können Studenten aus dem Ausland neben einem Pflichtpraktikum auch noch jobben. Allerdings darf die Dauer des Praktikums nicht länger sein als in der Studienordnung vorgegeben, jeder weitere Tag wird vom 120-Tage-Kontingent abgezogen. Nicht-EU-Studenten dürfen maximal zwölf Monate lang ein Pflichtpraktikum machen, die zwölf Monate brauchen jedoch nicht an einem Stück geleistet werden. Voraussetzungen für ein studienbegleitendes Praktikum in Deutschland sind vier relevante Fachsemester und die Immatrikulation an einer ausländischen Universität.
Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit
Egal ob freiwilliges oder studienbegleitendes Praktikum: Praktikanten aus Nicht-EU-Staaten brauchen das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit. Eingereicht wird es vom Unternehmen, das den Praktikumsplatz anbietet. Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von höchstens 40 Stunden handeln. Ohne Einvernehmen gibt es kein Visum bzw. keine Aufenthaltserlaubnis.
Findet das Praktikum im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms oder eines Stipendiums aus öffentlichen Mitteln statt, ist kein Einvernehmen nötig.
Mindestlohn beim Praktikum?
In Sachen Mindestlohn gibt es zwischen deutschen und ausländischen Praktikanten keinen Unterschied. Für ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges, berufsorientierendes Praktikum bis zu drei Monaten muss ein Unternehmen keinen Mindestlohn zahlen. Praktikanten sollen mit ihrem Lohn die Kosten ihres Aufenthaltes decken können. Als angemessen gilt in Deutschland der BAföG-Höchstsatz von 670 Euro im Monat. Zahlt der Praktikumsgeber weniger, müssen ausländische Studenten nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren können. Für alle anderen Praktika gilt das Mindestlohngesetz.
Kranken- und Haftpflichtversicherung
Praktikanten sollten prüfen, wie sie während dieser Zeit versichert sind. Für ein Pflichtpraktikum werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig, auch wenn Studenten an einer ausländischen Universität eingeschrieben sind. Ein bezahltes freiwilliges Praktikum dagegen kann sozialversicherungspflichtig sein. Der Praktikant hat dann den Status eines Werkstudenten. Wer während seines Praktikums nicht gesetzlich krankenversichert ist, sollte auf jeden Fall eine Krankenversicherung abschließen: Es gibt günstige Angebote wie EDUCARE24 für ausländische Praktikanten in Deutschland.
Eine Praktikanten-Haftpflichtversicherung übernimmt selbst verursachte Schäden während der Zeit im Unternehmen. Eine Unachtsamkeit am Praktikumsplatz kann schnell teuer werden, der verschüttete Kaffee über dem Laptop ist da oft noch ein kleines Übel. Wer nicht über den Praktikumsgeber versichert ist, sollte eine eigene Haftpflichtversicherung für die Praktikumstätigkeit abschließen, um sich gegen hohe Schadenersatzforderungen zu schützen.

Praktikum in Deutschland
06.01.2016