Krankenversicherung für den Deutschland-Aufenthalt

08.07.2016

Worauf kommt es an?

Für ein Visum braucht man meist auch eine Reisekrankenversicherung.

Wer nach Deutschland reist oder Besuch aus dem Ausland erwartet, braucht für ein Visum oder eine Verpflichtungserklärung eine Krankenversicherung. Neben den Leistungen im Krankheitsfall kommt es auch auf eine einfache Abwicklung mit dem Versicherer an.

Eine Reiseversicherung wird in der Regel immer vor Einreise abgeschlossen, das ist meist auch die Voraussetzung für ein Visum. Ein online-Abschluss ist besonders einfach. Einige Versicherungen wie PROVISIT können auch noch bis zu einem Jahr nach Einreise abgeschlossen werden und funktionieren deshalb auch als Anschlussversicherung an eine bestehende Reiseversicherung. Meist gibt es dann eine Wartezeit von einem Monat, bis Leistungen in Anspruch genommen werden können. Die Wartezeit gilt nicht für lebensbedrohliche Erkrankungen und Unfälle.  Es ist ratsam, die Versicherungsdauer so lange wie nötig zu wählen, denn viele Tarife können später nicht mehr verlängert werden. Dagegen ist eine vorzeitige Kündigung in der Regel möglich. Die Versicherungen PROVISIT und PROVISIT-VISUM sind zum Beispiel problemlos per E-Mail oder Telefon zu kündigen.

Wofür leistet die Versicherung?

Bei der Wahl der richtigen Versicherung ist auch die Hilfe im Krankheitsfall wichtig. Ausländische Gäste sind Sie im Rahmen einer Reisekrankenversicherung privat versichert. Die Leistungen der Krankenversicherung beziehen sich in der Regel auf die akute Heilbehandlung neu aufgetretener Erkrankungen.

Hilfe im Krankheitsfall

Bei ambulanten Behandlungen ist ein Allgemeinarzt bzw. Hausarzt der erste Ansprechpartner. Er übernimmt im Krankheitsfall die Betreuung in Diagnostik und Therapie und koordiniert den weiteren Behandlungsbedarf. Wenn nötig, wird er fachärztlichen Rat oder ein Krankenhaus einschalten. Der behandelnde Arzt braucht die Abrechnungs- bzw. Arztinformation des Versicherers und den Hinweis, dass die Krankenversicherung nur für akute Heilbehandlungen leistet und. Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus ist es immer besser, eine geplante Behandlung vorab mit dem Versicherer abzustimmen.

Krankenversicherung und Visum
Sollte der ausländische Gast nicht einreisen können, weil das Visum abgelehnt wird, ist oft eine Erstattung der Versicherungsprämie möglich. Für die Rückzahlung der Prämie sollten Sie den Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates sowie eine vollständige Kopie Ihres Reisepasses bzw. des Reisepasses Ihres Gastes beim Versicherer einreichen.

Wenn sich die Reise verschiebt
Manchmal ist eine Reise geplant, aber das genaue Einreisedatum steht noch nicht fest. In diesem Fall ist es möglich, die Versicherung zunächst mit einem voraussichtlichen Einreisedatum zu beantragen, um eine Versicherungsbestätigung zu erhalten. Sollte sich die Reise dann doch verschieben, lassen sich die Daten ändern bzw. den bisherigen Vertag unter Angabe der Versicherungsnummer stornieren. Nach Versicherungsbeginn sind Änderungen der Versicherungszeit nur möglich, wenn die Ein- oder Ausreise nachweisbar ist, zum Beispiel durch Passkopie oder Reiseticket, manchmal werden auch Tank- oder Hotelquittungen akzeptiert.

Kündigung
Bei einem Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse ist mit einem Nachweis auch die rückwirkende Kündigung möglich. Auch wenn die Rückreise früher ansteht als erwartet, reicht oft ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen. Berechnet wird dann nur der tatsächliche Versicherungszeitraum.

www.provisit-visum.de

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