Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

01.06.2017

Deutschland benötigt gut ausgebildete Fachkräfte. Damit der ausländische Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, muss er im Anerkennungsverfahren überprüft werden.

Die Abschlüsse werden genau überprüft.

Zunächst muss geklärt werden, welche Berufsabschlüsse überhaupt einer Anerkennung bedürfen. Die Bundesregierung hat hierfür das Online-Tool "Anerkennungs-Finder" entwickelt. Damit kann zum einen überprüft werden, ob der eigene Abschluss einer offiziellen Anerkennung bedarf. Aber es können auch die beruflichen Tätigkeiten verglichen werden. Das kann helfen, um den eigenen Werdegang mit dem geplanten zu vergleichen.

 

Anerkennung wirklich notwendig?

 

Wichtig zu wissen: Es ist nicht immer notwendig, seinen Abschluss anerkennen zu lassen. Dies ist bei allen nicht-reglementierten Berufen der Fall. Oft genügt es dem Arbeitgeber, wenn der Bewerber genügend Berufserfahrung vorweisen kann. Jedoch wird auch hier häufig eine Gleichwertigkeitsprüfung empfohlen, da sie es dem Arbeitgeber leichter macht, die Fähigkeiten des Bewerbers einzuschätzen.

 

Anders verhält es sich bspw. bei Erziehern, Ärzten oder Architekten. Um diese reglementierten Berufe in Deutschland ausüben zu können, müssen Ausländer auf Grundlage des Anerkennungsgesetzes ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen überprüfen lassen. Erst danach können sie im sogenannten deutschen Referenzberuf arbeiten.

 

Problematisch ist es, dass im Ausland nicht immer alle Kenntnisse in der Ausbildung erworben wurden, die in Deutschland gefordert werden. Daher gibt es dieses Verfahren, das in der Regel maximal drei Monate dauert. Entscheidend für die Dauer sind die vorgelegten Zeugnisse (Was soll eingereicht werden?) und die notwendigen Rückfragen. Wenn die Zeugnisse mit den geforderten Nachweisen übereinstimmen, kann die Referenzqualifikation schnell erteilt werden. Ist das nicht der Fall, wird die zuständige Stelle weitere Nachweise anfordern. Dazu gehören bspw. Weiterbildungen oder Berufserfahrungen. Diese qualitative Prüfung (Qualifikationsanalyse) dauert entsprechend länger.

 

Antrag aus dem Ausland stellen

 

Es ist natürlich möglich ohne bereits vorliegenden Arbeitsvertrag zur Jobsuche nach Deutschland einzureisen. Dazu muss jedoch der Lebensunterhalt nachweislich selbst finanziert werden können. Nach sechs Monaten erhalten Nicht-EU-Staatsangehörigen jedoch keine weitere Aufenthaltserlaubnis mehr. Bis dahin sollte das Verfahren abgeschlossen und ein Job gefunden sein. Besser ist es also, bereits aus dem Ausland den Antrag auf Anerkennung des Abschlusses zu stellen. An welche Stelle dieses Schreiben zu richten ist, kann auch im Anerkennungsfinder herausgesucht werden.

 

Die Prüfung auf Gleichwertigkeit zwingend erforderlich, wenn Ausländer von außerhalb der EU/EWR ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen. Dies sollte man zeitlich mit einplanen, wenn man ein Visum beantragen möchte. Denn der Visumsantrag macht entsprechend erst Sinn, wenn die Gleichwertigkeitsbescheinigung vorliegt. Verwechseln sollte man diese Anerkennung des ausländischen Berufs jedoch nicht mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

 

Gebühren

 

Der gesamte Prozess ist nicht kostenlos. Die Gebühren unterscheiden sich von Bundesland zu Bundeslang und liegen zwischen 100 und 600 Euro. Diese und auch weitere Kosten für Übersetzungen oder Beglaubigungen müssen vom Antragsteller getragen werden. Geringverdiener können jedoch einen Antrag auf Förderung stellen (bis maximal 600 Euro pro Person). Wie die Bundesregierung klar stellt: Berufsanerkennung darf nicht an den Kosten scheitern.

 

Nicht ohne Krankenversicherung nach Deutschland

 

Wenn noch kein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt und man dennoch bereits nach Deutschland einreisen will, sollte an eine passende Krankenversicherung gedacht werden. PROVISIT und PROVISIT-VISUM sind Versicherungen, die sich für die Zeit eignen. PROVISIT-VISUM kann bereits ab 1,10 € pro Tag abgeschlossen werden, jedoch nur 10 Tage nach Einreise und für einen maximalen Aufenthalt von 180 Tagen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sollte das Anerkennungsverfahren also deutlich länger dauern oder nicht gleich ein Jobangebot folgen, kann es zu Schwierigkeiten kommen.

 

Daher ist PROVISIT in den meisten Fällen der geeignetere. Mit einer möglichen Versicherungsdauer bis zu zwei Jahre und der Option, die Versicherung erst 365 Tage nach der Einreise abzuschließen, ist man als ausländischer Gast in Deutschland einfach flexibler. PROVISIT kostet monatlich ab 38,50 € - je nach Umfang der Versicherung.

 

Weitere Fragen werden gerne von unserem Kundenservice beantwortet.


Die Experten in Sachen Reise- und Krankenversicherung für Ausländer